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News-Archiv | Artikel vom 10.04.2019

Berufsunfähig – was nun?

Kaum jemand rechnet damit: Im Laufe des Berufslebens wird statistisch jeder vierte berufsunfähig. Das bedeutet, er oder sie kann im zuletzt ausgeübten Beruf nur noch stark eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten. Unfälle sind daran übrigens nur selten beteiligt. Als häufigste Ursache von Berufsunfähigkeit gelten psychische Erkrankungen. Sie sind mittlerweile für rund ein Drittel aller Fälle verantwortlich.

Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die prüft zunächst Maßnahmen zur Rehabilitation. Fruchten die nicht und kann der Versicherte nur noch weniger als sechs Stunden täglich arbeiten, egal in welchem Beruf, wird eine halbe Erwerbsminderungsrente (EMR) gezahlt. Die volle Rente wird fällig, wenn die tägliche Restarbeitsfähigkeit unter drei Stunden liegt. Auch hoch qualifizierte Beschäftigte können auf einfache Tätigkeiten verwiesen werden, frei nach dem Motto „vom Manager zum Pförtnerjob“.

Volle Rente klingt erst einmal beruhigend. Aber die Zahlen sprechen eine andere Sprache. Wer 2017 als Neurentner Anspruch auf die volle EMR hatte, bekam im Durchschnitt gerade einmal 716 Euro im Monat. Bei der halben EMR waren es 410 Euro. Wer nicht mindestens fünf Jahre gesetzlich versichert war und in den letzten fünf Jahren nicht für mindestens drei Jahre Beiträge gezahlt hat, geht komplett leer aus. Das betrifft auch Selbstständige und Freiberufler, die nicht gesetzlich oder über ein Versorgungswerk versichert sind.

Für Sie, aber auch für alle anderen, die den mageren gesetzlichen Schutz aufbessern wollen, ist eine private Berufsunfähigkeitsrente die erste Wahl. Allerdings müssen bei der Antragsstellung einige Hürden gemeistert werden. Setzen Sie deshalb auf meine unabhängige Beratung. Und schieben Sie das Thema nicht auf die lange Bank. Denn später kann es für optimalen Versicherungsschutz schon zu spät sein.




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